AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Offsite Lab AG, Wallisellen – Vermietung der Offsite Lab Spaces und damit verbundene Leistungen
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung der Offsite Lab Spaces (Workshop-, Meeting- und Eventräume) zwischen der Offsite Lab AG (nachfolgend «Offsite Lab») und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend auch «Kunde», «Mieter», «Nutzer», «Gast» oder «Besucher»), gemeinsam die «Parteien», sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der Offsite Lab, ihrer Partner und Lieferanten.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Offsite Lab stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn die Offsite Lab die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.
1.3 Bestandteil des Vertrags sind neben diesen AGB die von der Offsite Lab bestätigte Offerte, die Hausordnung der Offsite Lab sowie die Hausordnung und die Zutrittsregelungen des Standorts (Glattzentrum). Bei Widersprüchen gilt die folgende Rangordnung: (a) individuelle schriftliche Vereinbarung, (b) bestätigte Offerte, (c) diese AGB, (d) Hausordnungen.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Offsite Lab ermöglicht dem Kunden die Nutzung der Lab Spaces und der darin befindlichen Einrichtungsgegenstände im vertraglich vereinbarten Umfang, insbesondere für Meetings, Workshops, Tagungen, Konferenzen, Schulungen und sonstige – auch private – Anlässe (nachfolgend gemeinsam «Veranstaltungen»).
2.2 Zusätzlich bietet die Offsite Lab dem Kunden gegen Entgelt weitere Leistungen und Dienste an, namentlich Catering, Getränke, Technik, Betreuung, Gruppenaktivitäten und Erlebnisse. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung zu den vereinbarten Zahlungsmodalitäten.
2.3 Benötigt der Kunde für die Veranstaltung zusätzliches Material, Catering, Getränkelieferungen oder sonstige Verpflegung, informiert er die Offsite Lab und erbringt entsprechende Leistungen nicht ohne deren vorgängige Zustimmung selbst oder bezieht sie von Dritten.
2.4 Ein Konkurrenzschutz wird nicht gewährt. Die Offsite Lab ist berechtigt, gleichzeitig oder unmittelbar vor beziehungsweise nach der Veranstaltung des Kunden weitere Anlässe – auch solche von Mitbewerbern des Kunden – am Standort durchzuführen.
3. Vertragsschluss, Offerten und Reservationen
3.1 Angaben auf der Website, in Preislisten und in Werbemitteln der Offsite Lab sind unverbindlich und stellen keine Offerte dar.
3.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine von der Offsite Lab unterbreitete Offerte innerhalb der darin genannten Frist annimmt und die Offsite Lab die Buchung bestätigt. Fehlt eine Fristangabe, ist die Offerte während zehn (10) Tagen ab Datum gültig.
3.3 Unverbindliche Reservationen (Optionen) sind möglich und verfallen ohne Mitteilung nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist. Bei konkurrierender Anfrage ist die Offsite Lab berechtigt, dem Kunden eine kurze Frist zur definitiven Buchung anzusetzen; nach unbenutztem Ablauf verfällt die Option.
3.4 Als Schriftform im Sinne dieser AGB gilt auch die Übermittlung per E-Mail. Die Parteien anerkennen E-Mail-Korrespondenz zwischen den bezeichneten Ansprechpersonen als verbindlich.
4. Preise, Zahlungen, Verzug
4.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und, sofern in der Offerte nicht ausdrücklich anders bezeichnet, exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Soweit mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die Vergütung der Raummiete ohne Abzug innert zehn (10) Tagen ab Bestätigung der Buchung, in jedem Fall jedoch vor Beginn der Veranstaltung, zur Zahlung fällig. Die Offsite Lab ist berechtigt, die Bereitstellung der Räumlichkeiten von der vollständigen Vorauszahlung abhängig zu machen.
4.3 Die Schlussrechnung für Catering, Services und Zusatzleistungen wird nach der Veranstaltung versandt und ist innert zehn (10) Tagen ab Erhalt ohne Abzug fällig.
4.4 Die genannten Zahlungsfristen gelten als Verfalltage im Sinne von Art. 102 Abs. 2 OR. Der Kunde gerät ohne Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt schuldet der Kunde einen Verzugszins von 5 % p. a. sowie ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 30.00 je Mahnung. Weitergehende Inkasso-, Betreibungs- und Rechtsverfolgungskosten gehen zulasten des Kunden.
4.5 Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Termin der Veranstaltung mehr als sechs Monate, kann die Offsite Lab aus berechtigtem Grund angemessene Preisänderungen vornehmen. Ein berechtigter Grund liegt insbesondere vor, wenn ein von der Offsite Lab beauftragter Dienstleister (z. B. Catering- oder Getränkeservice) seine Preise oder Konditionen nach Vertragsschluss ändert. Im selben Umfang gibt die Offsite Lab Kostensenkungen an den Kunden weiter. Übersteigt die Preiserhöhung 10 % des Auftragswerts, ist der Kunde berechtigt, innert zehn (10) Tagen ab Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
4.6 Änderungswünsche und Reklamationen des Kunden zu Rechnungen oder anderen Belegen, die auf einen Fehler oder ein Versehen der Offsite Lab zurückzuführen sind, sind kostenfrei.
5. Bonitätsprüfung und Rücktrittsrecht
5.1 Die Offsite Lab ist berechtigt, vor oder nach Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung des Kunden vorzunehmen.
5.2 Fällt diese negativ aus oder bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden, ist die Offsite Lab berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistungserbringung von einer Vorauszahlung beziehungsweise einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
5.3 Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet, soweit keine bereits erbrachten Leistungen oder entstandenen Kosten zu verrechnen sind. Schadenersatzansprüche des Kunden aus einem Rücktritt nach dieser Ziffer sind ausgeschlossen.
6. Nutzung der Lab Spaces, Kapazität, Hausordnung
6.1 Die Nutzung der Lab Spaces ist auf den in der Offerte bezeichneten Zweck, Zeitraum und Personenkreis beschränkt. Eine Untervermietung, Weitergabe oder Übertragung der Buchung an Dritte ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Offsite Lab unzulässig.
6.2 Die in der Offerte oder der Hausordnung festgehaltene maximale Personenzahl darf aus Gründen des Brand- und Personenschutzes nicht überschritten werden. Abweichungen von der gemeldeten Teilnehmerzahl sind der Offsite Lab unverzüglich mitzuteilen. Die Offsite Lab ist berechtigt, den Zutritt weiterer Personen zu verweigern.
6.3 Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscheinrichtungen und Brandmelder sind jederzeit frei zugänglich zu halten und dürfen weder verstellt noch abgedeckt werden.
6.4 In den Räumlichkeiten der Offsite Lab gilt ein absolutes Rauchverbot. Offenes Feuer, Kerzen, Pyrotechnik, Nebel- und Rauchmaschinen sowie Heizstrahler sind ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Offsite Lab untersagt. Der Kunde haftet für sämtliche Kosten eines durch sein Verhalten ausgelösten Fehlalarms und Feuerwehreinsatzes.
6.5 Dekorationen, Beschriftungen und Installationen dürfen nur so angebracht werden, dass keine Rückstände oder Beschädigungen an Wänden, Böden, Decken und Mobiliar entstehen. Das Anbringen mittels Nägeln, Schrauben, Klebeband oder Klebstoff ist ohne vorgängige Zustimmung untersagt.
6.6 Der Kunde anerkennt die Hausordnung der Offsite Lab sowie die Zutritts-, Anlieferungs- und Betriebsvorschriften des Standorts (Glattzentrum) als für ihn und seine Gäste verbindlich und sorgt dafür, dass diese eingehalten werden.
7. Verhaltenspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde hat die überlassenen Lab Spaces, die Allgemeinflächen sowie das darin befindliche Inventar – insbesondere technische Einrichtungen – sorgfältig zu behandeln. Beschädigungen sind der Offsite Lab unverzüglich anzuzeigen.
7.2 Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemässe Abnutzung hinausgehenden Schäden und Verschmutzungen, die durch ihn, seine Hilfspersonen, seine Gäste oder Dritte verursacht werden, die auf seine Veranlassung die Allgemeinflächen oder die Lab Spaces nutzen.
7.3 Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem Standort, dem Inventar oder dem Ruf der Offsite Lab beziehungsweise des Glattzentrums abträglich sein könnten.
7.4 Der Kunde ist für die von ihm mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich und hat diese – insbesondere Wertsachen – vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Mitgebrachte Gegenstände sind nicht über die Offsite Lab versichert.
7.5 Der Kunde hat die überlassenen Lab Spaces vor dem Zugriff durch Dritte sowie allfällige ihm überlassene Badges und Schlüssel vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Badges dürfen Dritten ohne vorgängige Vereinbarung mit der Offsite Lab weder übergeben noch zugänglich gemacht werden.
7.6 Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche rechtlichen Anforderungen an die Durchführung der Veranstaltung erfüllt sind (namentlich erforderliche Bewilligungen, Anmeldungen und Abgaben) und dass die gesetzlichen, insbesondere öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Bei schuldhaften Verstössen stellt der Kunde die Offsite Lab von sämtlichen Forderungen Dritter frei.
7.7 Der Kunde beachtet die Bestimmungen zum Jugendschutz, namentlich beim Ausschank alkoholischer Getränke, und trägt die Verantwortung für deren Einhaltung durch seine Gäste.
8. Mitgebrachte Speisen und Getränke, Zusatzgebühren
8.1 Für mitgebrachte alkoholische Getränke erhebt die Offsite Lab ein Zapfengeld von CHF 8.00 pro Flasche (bis 0,75 Liter). Für Gebinde und Fässer erfolgt die Verrechnung nach Aufwand gemäss separater Vereinbarung.
8.2 Für mitgebrachtes Catering wird eine Pauschale von CHF 250.00 bis 50 Personen und ab 51 Personen CHF 450.00 erhoben.
8.3 Beim Verlust eines Zugangsschlüssels oder Badges werden administrative Kosten von CHF 40.00 erhoben; die Kosten eines allfällig erforderlichen Schliessungsersatzes gehen zusätzlich zulasten des Kunden.
8.4 Ab 22.00 Uhr wird bei Veranstaltungen jeglicher Art ein Nachtzuschlag von CHF 150.00 pro angefangene Stunde verrechnet, sofern in der Offerte nichts Abweichendes vereinbart ist.
8.5 Wird die gebuchte Nutzungszeit überschritten (bis 4h oder ab 4h) kann der ganze Tag verrechnet werden, zuzüglich eines allfälligen Nachtzuschlags gemäss Ziffer 8.4.
8.6 Bei übermässiger Verschmutzung – namentlich durch Konfetti, Glitter, Kerzenwachs, Klebstoffrückstände oder verschüttete Speisen und Getränke – wird der Reinigungsaufwand nach Aufwand, mindestens jedoch mit einer Pauschale von CHF 250.00, verrechnet.
9. Musik, Urheberrechte, Bewilligungen
9.1 Werden im Rahmen der Veranstaltung Musik, Filme oder andere urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich wiedergegeben oder aufgeführt, ist der Kunde für die Anmeldung bei den zuständigen Verwertungsgesellschaften (namentlich SUISA und SWISSPERFORM) sowie für die Entrichtung der geschuldeten Gebühren allein verantwortlich.
9.2 Der Kunde stellt die Offsite Lab von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Verwertungsgesellschaften, vollumfänglich frei.
9.3 Der Kunde beachtet die am Standort geltenden Lärmschutzvorschriften und die Anweisungen des Personals der Offsite Lab zur Lautstärke.
10. Foto-, Film- und Referenzrechte
10.1 Die Offsite Lab ist berechtigt, die Räumlichkeiten – auch im bespielten Zustand – zu fotografieren und zu filmen und dieses Material für eigene Marketing- und Kommunikationszwecke zu verwenden. Personen sind dabei nicht identifizierbar abzubilden, sofern keine Einwilligung vorliegt. Der Kunde kann Aufnahmen während seiner Veranstaltung vorgängig schriftlich ausschliessen.
10.2 Die Offsite Lab ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Firma und Logo als Referenz aufzuführen. Der Kunde kann dem jederzeit schriftlich widersprechen.
10.3 Führt der Kunde eigene Foto-, Film- oder Streamingaufnahmen durch, ist er für die Einholung sämtlicher erforderlicher Einwilligungen seiner Gäste verantwortlich. Aufnahmen von Betriebsbereichen und von Mitarbeitenden der Offsite Lab bedürfen deren Zustimmung.
11. Verwendung von Logos
11.1 Die Verwendung des Logos der Offsite Lab sowie des Logos des Glattzentrums ist ohne vorgängige schriftliche Genehmigung der Offsite Lab nicht gestattet.
11.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Logos weder zu verändern noch für Zwecke zu verwenden, die dem Ansehen der Offsite Lab oder des Glattzentrums schaden könnten.
12. Drohnenflüge
12.1 Drohnenflüge sind auf dem gesamten Gelände der Offsite Lab und des Standorts grundsätzlich nicht gestattet.
12.2 Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Offsite Lab sowie der Einhaltung sämtlicher luftfahrtrechtlicher Vorschriften durch den Kunden.
13. Versicherung und Sicherheitsleistung
13.1 Die Offsite Lab ist berechtigt, vom Kunden den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung zu verlangen, insbesondere bei Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko oder grosser Teilnehmerzahl.
13.2 Die Offsite Lab ist berechtigt, eine angemessene Sicherheitsleistung (Depot) zu verlangen. Diese wird nach mangelfreier Rückgabe der Räumlichkeiten und vollständiger Begleichung sämtlicher Forderungen zurückerstattet.
14. Mängelrüge
14.1 Der Kunde hat die Lab Spaces und die bereitgestellte Infrastruktur bei Übernahme zu prüfen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung, gegenüber dem anwesenden Personal der Offsite Lab zu rügen.
14.2 Während der Veranstaltung auftretende Mängel sind unverzüglich anzuzeigen, damit die Offsite Lab Abhilfe schaffen kann. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, sind Ansprüche aus Minderung und Schadenersatz insoweit ausgeschlossen, als der Offsite Lab die Behebung des Mangels möglich gewesen wäre.
14.3 Ohne rechtzeitige Rüge gelten die Räumlichkeiten und die Leistungen als vertragsgemäss erbracht und genehmigt.
15. Haftung der Offsite Lab
15.1 Die Offsite Lab haftet für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit – auch für das Verhalten von Hilfspersonen im Sinne von Art. 101 OR – wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen.
15.2 Die Haftung der Offsite Lab ist, soweit gesetzlich zulässig, betragsmässig auf die Höhe der für die betreffende Veranstaltung vereinbarten Vergütung beschränkt.
15.3 Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbruch, Datenverlust, Reputationsschaden sowie Ansprüche Dritter, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
15.4 Die Offsite Lab haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, Unterlagen und Daten, die der Kunde, seine Hilfspersonen oder seine Gäste mitbringen, soweit dies nicht auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten der Offsite Lab zurückzuführen ist.
15.5 Die Offsite Lab haftet nicht für den Ausfall oder die Störung von Leistungen Dritter, namentlich von Internet- und Telekommunikationsdiensten, Stromversorgung, Zufahrten, Parkierungsanlagen und Öffnungszeiten des Standorts.
15.6 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, namentlich die Haftung für Körperschäden sowie die Haftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz, bleiben vorbehalten.
16. Höhere Gewalt, Betriebsstörung, Ersatzraum
16.1 Ereignisse höherer Gewalt entbinden die Parteien für deren Dauer von ihren Leistungspflichten. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, von den Parteien nicht beeinflussbare Ereignisse, namentlich behördliche Anordnungen und Nutzungsverbote, Epidemien und Pandemien, Naturereignisse, Feuer, Wasser- und Elementarschäden, flächendeckende Strom-, Netz- oder Versorgungsausfälle, Streiks sowie die Schliessung des Standorts.
16.2 Dauert das Ereignis über den Veranstaltungstermin hinaus an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht. Die Parteien vereinbaren vorrangig eine Verschiebung auf einen Ersatztermin innerhalb von sechs Monaten; in diesem Fall gilt die Verschiebung nicht als Stornierung im Sinne von Ziffer 17.
16.3 Bereits an Dritte in Auftrag gegebene und nicht mehr stornierbare Leistungen (namentlich Catering, Personal, Miete von Fremdmaterial) sowie bereits erbrachte Leistungen der Offsite Lab sind vom Kunden auch im Fall höherer Gewalt zu vergüten. Im Übrigen werden geleistete Zahlungen zurückerstattet.
16.4 Ist der gebuchte Raum aus von der Offsite Lab nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig nutzbar, ist die Offsite Lab berechtigt, dem Kunden einen gleichwertigen Ersatzraum zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
17. Rücktritt, Stornierung, Teilstornierung, Verschiebung
17.1 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Ablauf einer von der Offsite Lab angesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist die Offsite Lab zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Anspruch auf die Entschädigung gemäss Ziffer 17.3 bleibt vorbehalten.
17.2 Erklärt der Kunde vor Beginn der Veranstaltung unwiderruflich und schriftlich, die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht (Stornierung) oder bei einer mehrtägigen Veranstaltung teilweise nicht (Teilstornierung) in Anspruch zu nehmen, gewährt die Offsite Lab eine Reduktion der Vergütung nach Maßgabe der nachfolgenden Staffelung. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei der Offsite Lab.
- ab 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Entschädigung
- 60 bis 41 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des Auftragswerts
- 40 bis 26 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Auftragswerts
- 25 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70 % des Auftragswerts
- 14 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Auftragswerts
- Nichterscheinen ohne Stornierung (No-Show): 100 % des Auftragswerts
17.3 Im Falle einer Teilstornierung gilt die vorstehende Staffelung sinngemäss für den oder die stornierten Tage beziehungsweise für den stornierten Leistungsanteil.
17.4 Hat der Kunde bereits im Voraus geleistet, erstattet die Offsite Lab zu viel gezahlte Beträge zurück. Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der Vergütungsreduktion um eine in seinem Interesse eingeräumte Regelung handelt, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
17.5 Die Offsite Lab lässt sich in jedem Fall den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die sie aus einer anderweitigen Vermietung der Räumlichkeiten im gebuchten Zeitraum erlangt.
17.6 Stornierungskosten für bereits beauftragtes beziehungsweise bestelltes Catering, für weitere Services und Zusatzleistungen werden dem Kunden zu 100 % belastet, soweit diese Leistungen nicht mehr stornierbar sind. Dies gilt zusätzlich zur Entschädigung gemäss Ziffer 17.2.
17.7 Die Verschiebung eines gebuchten Anlasses gilt grundsätzlich als Stornierung und untersteht den vorstehenden Bestimmungen.
17.8 Reduziert sich die Teilnehmerzahl gegenüber der Buchung, bleibt die vereinbarte Raummiete geschuldet. Für personenabhängige Leistungen wird bei einer Reduktion von mehr als 10 %, die weniger als sieben (7) Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt wird, die ursprünglich bestätigte Personenzahl verrechnet.
18. Hausrecht, Abbruch der Veranstaltung
18.1 Die Offsite Lab übt das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, einzelnen Personen den Zutritt zu verweigern oder sie der Räumlichkeiten zu verweisen, namentlich bei Gefährdung von Personen oder Sachen, bei erheblicher Störung des Betriebs, bei Gewaltanwendung, bei Konsum illegaler Substanzen oder bei Verstoss gegen die Hausordnung.
18.2 Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen ist die Offsite Lab berechtigt, die Veranstaltung nach vorgängiger Abmahnung fristlos abzubrechen. Die vereinbarte Vergütung bleibt in diesem Fall vollumfänglich geschuldet; Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Weitergehende Schadenersatzansprüche der Offsite Lab bleiben vorbehalten.
19. Beendigung des Vertrags, Rückgabe, zurückgelassene Gegenstände
19.1 Der Kunde ist verpflichtet, die genutzten Lab Spaces und das Inventar nach Beendigung des Vertrags in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Sämtliche von ihm eingebrachten Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe bestehende Zustand ist wiederherzustellen.
19.2 Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Teppichen, Wänden, Decken oder Inventar beseitigt die Offsite Lab auf Kosten des Kunden zuzüglich einer Aufwandpauschale von 15 % der Beseitigungskosten. Die Aufwandpauschale entfällt oder verringert sich, wenn der Kunde geringere Kosten nachweist. Die Kosten sind innert dreissig (30) Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
19.3 Die Offsite Lab kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern, wenn diese nicht innert 48 Stunden nach Beendigung der Veranstaltung entfernt werden. Nach vierzehn (14) Tagen ist die Offsite Lab berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten oder zu entsorgen.
20. Verrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung
20.1 Gegenüber Zahlungsansprüchen der Offsite Lab kann der Kunde nur verrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.
20.2 Der Kunde ist zu einer Minderung der Vergütung nur berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
20.3 Das Recht des Kunden, Ansprüche auf Rückzahlung überzahlter Vergütungen oder sonstige Ansprüche gegen die Offsite Lab gesondert geltend zu machen, bleibt unberührt.
21. Datenschutz
21.1 Die Offsite Lab bearbeitet Personendaten des Kunden und seiner Ansprechpersonen im Rahmen der Vertragsabwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Die Bearbeitung erfolgt nach Massgabe des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und der Datenschutzerklärung der Offsite Lab.
21.2 Übermittelt der Kunde der Offsite Lab Personendaten Dritter (namentlich Gäste- und Teilnehmerlisten), stellt er sicher, dass er zu deren Bekanntgabe berechtigt ist, und stellt die Offsite Lab von Ansprüchen Dritter frei.
21.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Allgemeinflächen des Standorts aus Sicherheitsgründen videoüberwacht sein können.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte sowie Vergleiche aller Art. Das Schriftformerfordernis kann nicht mündlich abbedungen werden. Ziffer 3.4 bleibt vorbehalten.
22.2 Die Offsite Lab behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dies ist der Fall bei weniger gewichtigen Bestimmungen, sofern die Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den gewichtigen Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen zu Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen sowie zu Laufzeit und Beendigung des Vertrags. Der Kunde wird über Änderungen rechtzeitig informiert. Für bereits bestätigte Buchungen gilt die im Zeitpunkt der Buchungsbestätigung gültige Fassung.
22.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige oder – soweit dies nicht möglich ist – annähernd gleichwertige Regelung zu ersetzen.
22.4 Massgebend ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen ausschliesslich der Information.
22.5 Auf den Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) anwendbar.
22.6 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Zürich. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Offsite Lab AG · Stand: Juni 2026
